Demotipps

Demonstrationen und Kundgebungen sind eine sehr einfache Sache. Zu einen bestimmten Zeitpunkt versammeln sich die Menschen um ihre Meinung, Anliegen usw der Öffentlichkeit kund zu tun. Der Unterschied zwischen einer Demonstration und einer Kundgebung ist simpel – eine Kundgebung findet an einen festen Standort statt. Eine Demonstration ist immer mit einen Demonstrationszug von einen Punkt A zu einen Punkt B verbunden. Soweit die Theorie und in der Praxis ist das Demogeschehen doch etwas vielschichtiger. Im Laufe meiner Demojahre habe ich festgestellt, daß die Fragen und Probleme bei Demoneulingen die gleichen sind wie zu meiner Demoanfangszeit. Fragen wie:

Fragen rund um die Demo

  • Was macht eigentlich der Anmelder genau?
  • Sind Ordner so was wie Hilfspolizisten?
  • Was darf man zur Demo mitnehmen?
  • Darf die Polizei alles?
  • Warum dürfen die mich einfach fotografieren?
  • Was soll ich mitnehmen?
  • Was sind diese Bezugsgruppen und wieso sind die wichtig?
  • Was darf ich auf einer Demo und gibt es einen Demoknigge?
  • Warum dieses und wieso jenes?

Die Demotipps und Tricks sollen einige dieser Fragen beantworten. Denn gut vorbereitet und informiert machen Demos und Kundgebungen auch länger Spaß. Bei den Demotipps bitte das Erstellungsdatum beachten – denn die Rechtsprechung unterliegt einem ständigen Wandel.

Mein wichtigster Tipp ist folgender – wenn ihr Fragen habt, dann fragt einfach vor Ort. Niemand wird euch auf einer Demo auslachen nur weil ihr Fragen habt. Falls einer es doch tut, hat er meistens selber keine Ahnung. Und mal unter uns – die alten und abgeklärten Demoprofis waren auch mal sehr unsichere Demoneulinge, die auch von Demos keine Ahnung hatten. Einen echten Demoprofi erkennt ihr leicht – er will das ihr als Demoneulinge gut durch die Demo kommt und auch bei der nächsten Demo wieder dabei seid.

Stephan Friedrichsberger

Neuste Demotips
G20-Protest gegen Globalisierung und Gewalt
G20-Protest gegen Globalisierung und Gewalt9. Juli 2017Am Sonntag den 9. Juli 2017 fand am Brandenburger Tor eine Kundgebung der G20-Gegner statt. Anlass waren die Gewaltexzesse in Hamburg zum G20-Gipfel. Die Organisatoren wollten ein Zeichen gegen die Gewalt setzen und für einen respektvollen Umgang. Als Verursacher und Verantwortliche der Gewaltexzesse benannten sie zwei Gruppen – die Polizei und die Akteure der linksextremistischen Szene. Gewaltexzesse die dafür sorgten, daß der Inhalt des G20-Protestest hinter den Bildern der Gewalt in der Berichterstattung der Medien verschwand. G20 zu Lasten der Ärmsten Nicht zu kurz kam jedoch auch Kritik am G20-Gipfel. Einer der Hauptkritikpunkte richtet sich auf die fehlende Präsenz der dritten Welt auf dem G20-Gipfel und ihr dadurch fehlendes Mitspracherecht. Gefordert wurde eine Verbot von Lebensmittelspekulation und Ende des Landraubs durch Großkonzerne in Afrika. In seiner derzeitigen Form nützen G20-Treffen nur den Gewinner der Globalisierung, jedoch gehen deren Gewinne weltweit zu Lasten der Armen. Während auf dem G20-Gipfel der Finanzsektor und der Freihandel das bestimmende Thema ist, werden Einkommens- und Vermögensverteilung ignoriert. Gefordert wurde von den G20-Gegner auch ein stärkeres Vorgehen gegen den Probleme der 3. Welt. Lösungsvorschläge der G20-Gegner Appelliert wurde an die Leute einmal nachzudenken wem der Götze und das Totschlagargument „Wachstum“ wirklich nutzt. Denn Wachstum wäre doch ein sehr subjektiver Begriff – so dürfte für den einen Wachstum nur in steigenden Gewinnen bestehen – während für arme Menschen dies eher eine Verbesserung der mangelhaften Grundversorgung mit Lebensmitteln und Wasser sein kann. Mehr Gewalt gegen Gewalt ist keine Lösung Kritische Worte fielen jedoch auch zur Gewalt in Hamburg – denn diese hätte nicht geändert und den friedlichen Protest aus der Wahrnehmung verschwinden lassen. Die Lösung ist nach den Organisatoren nicht Gewalt mit mehr Gewalt zu beantworten. Die Lösung wäre eher sein eigenes Verhalten selbstkritisch zu hinterfragen und dieses auch zu ändern. Eine Lösung wäre es, auf überflüssigen Konsum zu verzichten – denn gerade ein sinnentleerter Konsum verursacht viel Elend in der dritten Welt. Entspannte Stimmung Die Stimmung der Kundgebung war sehr entspannt und ganz ohne Aggressivität. Die Passanten konnten so erfahren worum es den G20-Gegner geht. Kritisch muss man jedoch sehen, daß die Probleme in Deutschland bei den G20-Gegner keine Rolle spielte. Denn auch in Deutschland verursacht der Götze „Wachstum“ und die Globalisierung massive Probleme für einen Großteil der Bevölkerung. Auch in Deutschland gibt es viele Verlierer und nur wenige Gewinner der Politik des „Wachstums um jeden Preis“. Impressionen der Kundgebung Fotos von Stephan Friedrichsberger [...] Read more...
Festnahme
Festnahme6. Juli 2017Im Zusammenhang mit einer Demonstration bzw Kundgebung kann es zur Festnahme einzelner Teilnehmer kommen. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein – von Verdacht einer Straftat bis zur Erlangung von Personalien (z.B. für “Verfassungsschutz”) oder einfacher Kriminalisierung und Abschreckung ist alles möglich. Einer der wichtigsten Tipps lautet “Schnauze halten” und Ruhe bewahren. In Bezugsgruppe absprechen Vor der Demo bzw Kundgebung sich mit seiner Bezugs- bzw Reisegruppe zum Vorgehen im Fall einer Festnahme besprechen. Oft bleiben Gruppen vor Ort um so Druck auf eine schnelle Freilassung zu erzeugen -eine nicht unbedingt empfehlenswerte Strategie. Besser halte ich es mehrere Kameraden in der Bezugsgruppe als Kontaktpersonen zu benennen – diese werden von festgenommenen Kameraden kontaktiert sobald sie frei sind oder es länger dauert. Wichtig ist es auch sich zu überlegen wie man sicher stellt, daß der Kamerad nach Hause kommt. Ruhe bewahren Alle Maßnahmen bei denen die Polizei einem seiner Freiheitsrechte beraubt oder diese einschränkt sind bezeichnet der Volksmund gerne als Festnahme. Wenn die Polizei dich zwangsweise mitnehmen will empfiehlt es sich in jedem Fall die Ruhe zu bewahren und auf Drohungen, Beleidigungen oder gar körperliche Auseinandersetzung mit der Polizei zu verzichten. In jedem Fall sollte man andere Teilnehmer durch lautes Rufen auf die Situation aufmerksam machen. Ein sehr lautes rufen und kommentieren kann für den ein oder anderen in einer solchen Situation “entspannend” und Stress abbauend wirken. Dokumentieren der Festnahme Andere Teilnehmer sollten die Festnahme in jedem Fall dokumentieren und die Dokumentation auf einen sicheren Kommunikationsweg den Betroffenen oder noch besser seinen Anwalt zukommen lassen. Die Teilnehmer und der betroffene Kamerad sollten in jedem Fall ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Die Dokumentation ist wichtig, da durch die Polizei oft Straftatbestände wie “Widerstand gegen die Staatsgewalt” als Druckmittel eingesetzt werden. Ein Videobeweis kann den Kameraden in einen solchen Fall sehr helfen. Ob und wie die Dokumentation genutzt wird, ist ausschließlich durch den Kameraden (nach rechtlicher Beratung) zu entscheiden. Nur Personalien angeben Die einzige Angabe die man der Polizei gegenüber machen muss und sollte sind Angaben zur eigenen Person. Dabei jedoch darauf bestehen, daß diese nicht in Gegenwart von politischen Gegnern oder Journalisten gemacht werden. Zu allen anderen Fragen muss und sollte man der Polizei nicht antworten. Mit ebenfalls festgenommen Kameraden unterhält man sich ausschließlich über seine rechtliche Möglichkeiten – wenn man will kann man jedoch zusammen einen Liederabend mit schönen Volksliedern im Polizeifahrzeug machen. Dabei bitte auf erlaubtes Liedgut beschränken. Beschlagnahmung von Gegenständen Im Rahmen einer Festnahme kann es zur Beschlagnahmung von Gegenständen kommen. Dieser in keinem Fall zustimmen. In jedem Fall auf ein Protokoll aller beschlagnahmten Gegenstände bestehen. Auf dem Protokoll vermerken lassen, daß man der Beschlagnahmung nicht zustimmt. In der Gefangenensammelstelle Falls es bei der Polizei länger dauert (z.B. Erkennungsdienstliche Behandlung) oder die Polizei noch Gesprächsbedarf hat, dann geht es zur Gefangenensammelstelle. Auf dem Weg dorthin und in der GeSa selbst gilt “Schnauze halten” – denn Feind hört mit. Man redet weder über den Tatvorwurf (Grund der Festnahme), noch Strukturen, noch Kameraden oder über sonstige Informationen. Der Grund ist simpel – ihr wisst nie wer zuhört. Und was diese Person mit den Informationen anfangen kann. Auf der GeSa selbst hat man das Recht auf zwei Telefonate – hier bei bitte jedoch beachten, daß die Polizei mithören kann und wird. Wenn möglich die Kameraden nicht von der GeSa aus anrufen sondern erst nach der Freilassung. Wenn möglich den Anruf nur für einen Ermittlungsausschuss und/oder Kontakt zu einen Anwalt verwenden. Die Kameraden kann und sollte man möglichst erst nach der Freilassung wieder kontaktieren. Frei kommt man immer Egal ob man nach kurzer Personalienfeststellung vor Ort oder später in der GeSa frei gelassen wird, der Zeitpunkt nach der Freilassung ist der richtige Zeitpunkt die Kameraden zu informieren, daß es einen gut geht. Auch nach der Freilassung gilt es möglichst wenig über den Tatvorwurf und Tathergang zu erzählen – man kann sich jedoch gerne über die Wandfarbe der Polizeifahrzeuge, Hafträume oder sonstige Trivialitäten unterhalten. Ein guter Kamerad fragt euch bestenfalls auch nur nach dem Tatvorwurf und verzichtet jedoch auf eine detailreiche und euch möglicherweise belastende Erzählung des genauen Ablaufs. Denn der gute Kamerad weiß auch so, daß ihr natürlich unschuldig seid und das Opfer bösartiger Unterstellungen und Missverständnisse durch die Repressionswerkzeuge des Staates. Bei sehr schweren Tatvorwürfen kann es jedoch auch sein, daß man einen Haftrichter vorgeführt wird, der über einen Haftbefehl und U-Haft entscheidet – für diesen Fall kann ich nur einen Tipp geben – besorgt euch schnellstens einen Anwalt. Ermittlungsverfahren Nach einer Festnahme kommt es immer zu einem Ermittlungsverfahren. Dabei gilt es auch im Verlauf des Ermittlungsverfahren die Ruhe bewahren und sich nicht gegenüber der Polizei äußern. Zum Thema Ermittlungsverfahren, Verhalten bei Polizeiverhören usw. kommt später noch ein gesonderter Demotipp – grundsätzlich gilt – vor einer Aussage bei der Polizei sich einen Anwalt besorgen und rechtlich beraten lassen. Zum Umgang mit der Polizei gilt folgendes – glaubt ihnen niemals wenn sie euch irgendwelche Verfahrensausgänge, Strafrabatte oder ähnliches versprechen. Ein kleiner Tipp für Extraschlaue – abgesprochene Aussagen sind nicht besonders empfehlenswert und funktionieren meistens nur wenn man selbst Polizist ist. Besser ist es “Schnauze halten” und gar nichts sagen. Auch wenn es nicht so wirkt, die Polizei hat mehr als genug Erfahrungen um abgesprochene Aussagen zu erkennen – und die Polizei zu unterschätzen hat schon sehr viele Kameraden in massive Probleme gebracht. [...] Read more...
Ordner
Ordner27. Juni 2017Das Versammlungsgesetz schreibt bei Demonstrationen und Kundgebungen den Einsatz von Ordnern vor. Diese sind durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift Ordner erkennbar zu machen. Aufgabe der Ordner ist es den Versammlungsleiter bei der Durchführung der Versammlung zu unterstützen. Ordner sind keine Hilfspolizisten und besitzen auch keinerlei polizeiliche Befugnisse. Die Anzahl der Ordner hat der Versammlung angemessen zu sein. Ordner sind (…) keine selbständig handelnden Sicherungsorgane, sondern der ‘verlängerte Arm’ des Leiters der Versammlung. Ordner haben also nur dessen Rechte und Pflichten in seinem Auftrag durchzusetzen und nicht (anstelle der Polizei) für Ruhe und Ordnung zu sorgen. (…) Es ist (…) nicht Aufgabe der (…) Ordner, im Einzelfall bestehende allgemeine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Befugnis hierzu steht (…) nur den allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei zu. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 19.05.2009, Az. 5 K 1179.08 Aufgaben von Ordnern Eine der wichtigsten Aufgaben von Ordnern ist die Beobachtung der Versammlung und das Einwirken auf die Versammlungsteilnehmer in Konfliktsituationen. In solchen Situationen sollten Ordner das Gespräch mit Versammlungsteilnehmern suchen und die Konfliksituation deeskalieren bzw entschärfen. Wichtig ist es dabei besonnen und angemessen zu reagieren. Weitere Aufgaben sind Gewährleistung der Sicherheit der Versammlungsteilnehmern Erkennen von Gefahrensituationen Kontakt zur Versammlungsleitung Hinweisen der Teilnehmer auf die durch die Versammlungsbehörde verfügten Auflagen Deeskalation bei Konflikten zwischen Polizei und Versammlungsteilnehmern Durchleitung von Rettungsfahrzeugen und ggf. Freihalten von Fahrspuren und Gleisbett Der Ordner darf bei Durchführung seiner Aufgaben keinerlei Zwangsmittel oder Gewalt androhen oder einsetzen. Verhalten von Ordnern Vor Versammlungsbeginn informiert die Versammlungsleitung alle Ordner über die geltenden Auflagen der Versammlung. Jeder Ordner kennzeichnet sich durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift “Ordner”. Ordner müssen Volljährig sein und sollten nicht vorbestraft sein. Gut ist es wenn Ordner und Ordnerleitung über Grundkenntnisse des Versammlungsrechts verfügen und ihre Rechte, Pflichten und rechtlichen Grenzen kennen. Das obligatorische Gespräch mit dem Kontaktbeamten bzw Einsatzleiter sollten Versammlungsleiter und Ordner nutzen und Fragen stellen, wenn sie Unsicherheiten haben. Auch kann man sich dabei absprechen wie man sich in welcher Situation verhält. Während der Versammlung sollten Kontaktbeamter, Versammlungsleitung und Ordnern den Kontakt pflegen und bei auftretenden Problemen das Gespräch suchen. Ansprechpartner Ordner Ordner sind bei einer Versammlung der Ansprechpartner für viele Leute. Mal sind es Teilnehmer oder Passanten die Fragen zu Versammlung haben oder sich beschweren wollen. Und manchmal die Polizei die einen Wunsch oder eine Aufforderung hat. Ein Ordner sollte dabei immer ruhig und souverän bleiben. Versammlungsausschluß Im Fall einer Störung durch Teilnehmer dürfen Ordner diese zum Verlassen der Kundgebung auffordern. Die Durchsetzung eines Versammlungsausschlußes ist jedoch nur der Polizei gestattet. Dazu informiert der Ordner die Polizei (z.B. Kontaktbeamten) über den Grund des Ausschluß und fordert die Polizei freundlich auf (ein Bitte kann da Wunder bewirken) den Teilnehmer zu entfernen. Gründe für einen Versammlungsauschluß und Details dazu findet ihr hier. Tips für Ordner sich zu Rechten und Pflichten von Ordnern kundig machen – dies gibt auch Sicherheit im Auftreten. sich vor Versammlungsbeginn mit anderen Ordnern, Versammlungsleiter und Polizei absprechen und über Auflagen informieren. Sich in der Ordnergruppe auch zu Verhalten und Zuständigkeit absprechen. Eigensicherung beachten – in Konfliktsituationen immer mindestens zu zweit. Eine Ordnertraube ist jedoch zu vermeiden, da selten souverän und deeskalierend wirkt. bei größeren Demos bzw Kundgebungen Funkgeräte zur Komunikation nutzen Deeskalierend, beruhigend und nicht agressiv gegenüber Teilnehmer auftreten. Empfehlenswert ist ein Abstand von ca. 0,5 bis 1m zu anderen Personen – zu viel Nähe kann auch schnell als Bedrohung oder gar Agression von einen Menschen wahrgenohmen werden. Diszipliniert verhalten und sich so verhalten wie man es von anderen Demoteilnehmern erwartet und verlangt. [...] Read more...
Versammlungsauschluß
Versammlungsauschluß27. Juni 2017Im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen existieren viele Rechtsirrtümer und Mythen. Einer davon ist der Ausschluß von Teilnehmern einer Versammlung. Weder Versammlungsleiter noch Ordner können die Teilnahme an einer Versammlung nach Lust und Laune verweigern. Hinweis – dieser Text beschäftigt sich ausschließlich mit Versammlungen unter freien Himmel (z.B: Demonstration und Kundgebung). Bei öffentlichen Veranstaltungen im Räumen oder geschlossenen Veranstaltungen sind die Regeln etwas anders – da hier der Versammlungsleiter ein Hausrecht hat. Als Teilnehmer zöhlt nur wer an einer Versammlung teilnimmt – Journalisten, Demobeobachter, Demosanis und Polizisten sind keine Teilnehmer. Wann Versammlungsauschluß möglich? Die Teilnahme an einer Versammlung unter freien Himmel ist jedem Bürger möglich. Der Versammlungsleiter und die Ordner können dies nicht einfach verweigern, weil ihnen eine Person nicht passt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gründe vorliegen, die es ermöglichen einen Teilnehmer durch die Polizei ausschließen zu lassen. Diese Gründe sind: -Teilnehmer ist alkoholisiert -Teilnehmer verstößt gegen geltende Gesetze oder Auflagen der Versammlungsbehörde (z.B. Vermummung, verbotene Losungen bzw Parolen usw) -Teilnehmer stört durch sein Verhalten die Versammlung bzw Kundgebung – die Anwesenheit selbst oder einzelne Zwischenrufe sind keine Störung die einen Ausschluß erlauben -Teilnehmergruppe bildet eine Versammlung in der Versammlung (z.B. durch Transparente und Fahnen die dem Versammlungsthema entgegenstehen). Ist der Veranstalter einer Versammlung eine Partei kann dies auch für Teilnehmergruppen gelten welche als geschlossener Block einer anderen Partei zu ordnenbar sind. In einen solchen Fall kann der Teilnehmer bzw die Teilnehmergruppe durch den Versammlungsleiter oder eingesetzte Ordner zum Verlassen der Versammlung aufgefordert werden. Eine zwangsweise Durchsetzung ist jedoch weder Ordnern noch Versammlungsleiter erlaubt – Ausschließlich die Polizei ist berechtigt Teilnehmer von einer Versammlung zwangsweise zu entfernen. pauschale Ausschlußklauseln ungültig Manchmal finden sich in Mobilisierungstexten sogenannte Ausschlußklauseln für einen bestimmten Personenkreis, manchmal verbunden mit der Ankündigung diese dann durch Ordner auch durchsetzen zu lassen. Bei öffentlichen Versammlungen unter freien Himmel sind diese rechtlicher Blödsinn – da keinerlei Rechtsgrundlage dafür besteht und auch nicht durchsetzbar sind. Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung kann niemand durch eine Ausschlußklausel verweigert werden. <h3politische “Feinde” Gelegentlich kann es vorkommen, daß sich politische “Feinde” auf die falsche Versammlung “verirren”. Auch diese genießen den gleichen Schutz ihrer Grundrechte wie jeder andere Teilnehmer. Teilnehmer die dem Thema einer Versammlung ablehnend gegenüber stehen sind zu dulden – Bei politischen “Feinden” kann ein Ausschluß bereits bei Anwesenheit möglich sein. Jedoch sollte man die Durchsetzung in jedem Fall der Polizei überlassen. Weder Teilnehmer, Versammlungsleiter noch Ordner sollten hier zur Selbstjustiz greifen. In der Praxis empfiehlt es sich unerwünschte Teilnehmer einfach zu erdulden, solange sich diese ruhig verhalten – einfach da stehen und zu hören sollte man niemanden verweigern. Auf eigene Teilnehmer ist dann ggf. mässigend und beruhigend einzuwirken. Ich nutze solche Gelegenheit jedoch auch gernen um Gespräche zu führen – denn oft stellt man dabei fest, daß der “Feind” doch nicht so schlimm ist wie man meint. Versammlungsabbruch oder Teilnehmerausschluß? Wenn ein rechtlich sauberer Versammlungsausschluß nicht möglich ist, greifen Versammlungsleiter gerne zu einen Strohhalm. Da wird dann gerne die eigene Versammlung unterbrochen und der Polizei mitgeteilt, daß man diese erst fortsetzen würde wenn eine oder mehre unerwünschte Personen ausgeschlossen sind. Als “unerwünschte” Person sollte man der Polizei dann freundlich aber bstimmt mitteilen, daß man auf seinen Grundrechten (z.B. Versammlungsteilnahme) besteht und die Überreaktion des Versammlungsleiters keinerlei Rechtsgrundlage für einen Versammlungsausschluß liefert. Was ist eine Störung? Ein Teilnehmer stört dann eine Versammlung wenn sein Verhalten dazu führt, daß eine ordnungsgemäße Durchführung erschwert oder gar verhindert wird. Vereinzelte Zwischenrufe gehören jedoch nicht dazu – anders sieht es aus, wenn eine Person permanent dazwischen ruft oder dies mit elektronischer Verstärkung (z.B. Megaphon) macht. Sollte eine Person durch ihr Verhalten andere Teilnehmer beleidigen, bedrohen oder offensichtlich provzieren ist ebenfalls ein Versammlungsauschluß durch die Polizei möglich. Die reine Anwesenheit ist jedoch keine Provokation, sondern die Wahrnehmung eines Grundrechts. Nur Polizei darf ausschließen Grundsetzlich gilt – Versammlungsleiter und Ordner dürfen eine Person nur zum Verlassen einer Versammlung auffordern. Diese Aufforderung mit Zwang durchsetzen ist nicht erlaubt – Ordner und Versammlungsleiter die ihren Forderung mit Zwang durchsetzen, können sich schnell strafbar machen. Ausschließlich der Polizei ist es erlaubt einen Versammlungsausschluß auch mit Zwang durchzusetzen. Störer außerhalb der Versammlung Die Befugnisse und rechtlichen Möglichkeiten von Versammlungsleiter und Ordnern enden an der Versammlungsfläche. Sollte es durch Passanten zur Störung einer Versammlung kommen ist dies durch den Versammlungsleiter oder Ordnern der Polizei mitzuteilen. Vereinzelte Mißfallensäusserungen von Passanten sind jedoch keine Störung, sondern als Meinungsäußerungen durch das Grundgesetz geschützt. Von der Unsitte wegen jeder “Beleidigung” eine Anzeige machen zu wollen rate ich ab – diese sind meistens erfolglos und die Polizei dürfte weit besseres zu tun haben, als sich um solchen Kinderkram zu kümmern. Platzverweise sind keine Smarties In der Praxis habe ich es schon öfters erlebt, daß die Polizei nach dem Gießkannenprinzip und pauschal Platzverweise gegen Passanten ausspricht – weil sie von diesen eine Störung oder Gefährdung einer Versammlung erwartet. In anderen Fällen weil sie von einer Gefährdung des Passanten durch Teilnehmer einer Versammlung ausgeht. Solche Gießkannenplatzverweise sind rechtlich mehr als nur fragwürdig – hier empfiehlt es sich zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen oder gar mit Hilfe eines Anwalts vor Gericht zu ziehen. Artikelbild – Foto der “Hand in Hand” – Demonstration am 20.05. 2017 in Berlin Stand – 27. Juni 2017 [...] Read more...
Demogepäck
Demogepäck21. Juni 2017Gute Vorbereitung ist auch für eine Demo oder Kundgebung die Grundlage eines erfolgreichen Tages. Und dabei stellt sich auch die Frage was nimmt man mit. Erfahrene Aktivisten dürften dabei drei Punkte unterscheiden: was bleibt zu Hause? Was muss mit? Gut wenn man hat, aber nicht notwendig Bewährt hat sich bei Demos ein Rucksack. Trage- und Handtaschen sind bei Demos oft hinderlich. 1. Was bleibt zu Hause? Bei der Entscheidung was zu Hause bleibt gibt es unterschiedliche Faktoren. Grob unterscheiden kann man in gesetzliche Gründe und praktische Gründe. Die gesetzlichen Gründe sind sehr einfach – zu Hause bleibt alles was gegen das Versammlungsgesetz oder sonstige Gesetze verstoßen würde. Das Versammlungsgesetz untersagt u.a. das Mitführen von Waffen (Messern, Quarzsandhandschuhe, Reiz- und Pfefersprays, Gaspistolen, Knüppeln usw) und Schutzbewaffnung (Schutzwesten, Protektoren usw). Die Beispiele ließen sich hier noch um einiges ergänzen – als Richtlinie kann man sagen alles was man als Waffe einsetzen kann oder als Schutz dienen kann, ist im Zweifelsfall zu Hause zu lassen. Oft werden durch Auflagen auch das Mitführen von Glasflaschen untersagt. Als Alternative empfiehlt es sich Plastikflaschen zu nehmen. Das Versammlunsggesetz untersagt auch das Mitführen von Gegenständen welche der Vermumung dienen können. Handy, Smartphone oder Demohandy? An der Mitnahme von Smartphone und Handy spalten sich die Geister – die einen sagen es muss zu Hause bleiben und andere mitnehmen aber gut verstauen. Das Risiko bei der Mitnahme ist der Verlust bzw. die Beschädigung wenn es mal etwas hektischer wird. Neben den persönlichen Risiko gibt es noch ein weiteres – im Fall eines Verlust des Handys können die gespeicherten Daten dem politischen Gegner wertvolle Informationen liefern.  Demoprofis nutzen hier im Zweifelsfall ein preiswertes Demohandy, dessen Verlust verschmerzbar ist. Auf dem Demohandy werden keine Daten (Handynummern, Adressen usw.) gespeichert. Die wichtigsten Rufnummern werden getrennt vom Handy auf einen Notizzettel oder in einen Notizbuch mitgeführt. Als wichtige Rufnummern sind nur einzustufen welche man im Notfall tatsächlich benötigt – dies können sein – Babysitter bei Kindern, ein Angehöriger, Anwalt und Ermittlungsausschuß. Adresslisten mit allen politischen Mitstreitern und Kameraden sollten zu Hause bleiben – da man diese sicher alle bei der Demo treffen wird. Zu Hause bleiben sollte ansonsten alles was nicht gebraucht wird. Darunter fallen Goldvorräte, Schminkkasten, Wertpapiere, Fotoalben, nicht benötigte Schlüssel usw. Es ist erstaunlich was mancher so zu einer Demo mitschleppt. Das Haustier sollte man auch nicht zu einer Demo mitbringen. Gerade der Lärm und das Gedränge können für ein Tier viel Stress bedeuten. Auf einer Demo ist kein Platz für zugedröhnte Drogen- und Alkoholopfer. Denn mit Alkohol und Drogen führen fast immer zu einen Verhalten mit dem man sich und andere gefährdet. Wer sich nicht in der Lage sieht eine Demo nüchtern durchzustehen, sollte sich professionelle Hilfe bei der nächsten Beratungsstelle suchen. Bevor man zur Kundgebung oder Demo losgeht bitte noch einmal die Taschen kontrollieren ob nur erlaubte Gegenstände und Schriften dabei sind. Gerade bei Waffen und Schutzbewaffnung kann dies sonst zu zeitraubenden und teuren Strafverfahren führen. Vorkontrollen der Polizei sollte man immer einplanen. Was muss mit? Ganz oben auf diese Liste gehören lebensnotwendige Medikamente und ausreichend Flüssigkeit. Als Flüssigkeit empfiehlt sich alles was Alkoholfrei ist. Bewährt sind hier u.a. Fruchtsäfte und Wasser in einer wiederverschließbaren Plastikflasche. Ein kleiner Snack ist bei längeren Demos auch ganz praktisch – Obst ist gut für die Gesundheit und etwas Süsskram gut für die Moral. Auch ein kleines Stullenpaket kann seinen Zweck erfüllen. Man sollte niemals davon ausgehen, daß es während der Demo oder Kundgebung die Möglichkeit gibt sich mit Medikamenten oder Verpflegung zu versorgen. Sinnvoll ist auch eine ausgedrucke Karte des Demogebietes um sich orientieren zu können. Die linke Szene bietet oft so genannte Aktionskarten in der die wichtigsten Informationen (Demoroute, Gegenproteste usw) eingetragen sind. Zusätzlich empfiehlt sich ein Notizbuch und Stift für Notizen (z.B. Gedächtnisprotokoll, neue Kontaktdaten usw). Bei der mitgeführten Bekleidung empfiehlt sich ein Blick auf den Wetterbericht. Bei der Bekleidung geht Zweckmäßigkeit vor Schönheit. Was kann mit? Praktisch sind Aufkleber – diese kann man schnell und bequem während der Demo an seine Mitmenschen los werden. Dabei bitte beachten, daß die mitgeführten Aufkleber in Fall einer Kontrolle keinen Grund zu Beanstandung bieten können. Auch Flugblätter fnden sicher ihre Abnehmer – dabei bitte die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Impressumspflicht) beachten. Ebenfalls empefehlenswert kann ein Buch oder eine Zeitschrift sein – es ist gut jede Chance zur Bildung zu nutzen. Ebenfalls praktisch ist für Demoprofis ein kleines erste Hilfepäckchen und eine Flasche mit klaren Wasser zum Ausspühlen von Verletzungen und Augenreizungen. Ein Regenumhang und ein kleiner Schirm kann immer gute Dienste leisten, dann manchmal kann es überraschend Flüssigkeit oder ähnliches vom Himmel geben. Fahnen und Transparente Fahnen und Transparenten widme ich mal einen eigenen Absatz – diese sollen natürlich mitgebracht werden. Hierbei gilt es jedoch Rücksicht auf den Veranstalter zu nehmen. Wenn Parteifahnen und Parteitransparente unerwünscht sind, dann sollten diese auch zu Hause bleiben. Gleiches gilt auch wenn bestimmte Fahnen nicht erwünscht sind. Im Zweifelsfall einfach den Veranstalter vorher fragen ob er damit einverstanden ist. Gerne kontrolliert die Polizei vorher Fahnen und Transparente ob ihr gefallen – einen solchen Kontrollwunsch der Polizei kann und sollte man mit guten Gewissen ablehnen. Eine Vorkontrolle von Fahnen, Transparenten, Flugblättern usw ist rechtlich nicht erlaubt. Die Weigerung einer Absegnug durch die Polizei erlaubt keinen Demoausschluß oder Demoverbot von Personen. Gleiches gilt auch für pauschale Vorkontrollen aller Teilnehmer. Sollte man solche repressiven bis kriminalisierenden Massnahmen der Polizei bemerken oder diesen gar ausgesetzt sein, empfiehlt es sich umgehend den Ordner bzw Veranstalter zu informieren. Es empfiehlt sich solche Massnahmen wenn möglich zu dokumentieren und ein Gedächtnisprotokoll (Notizen) anzufertigen. Im Anschluß an eine Demo bzw Kundgebung sollte man sich nicht scheuen Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen oder gar mit einen Anwalt den Gerichtsweg zu bestreiten. Denn es schaden niemals die Polizei an die geltenden Rechtsnormen zu erinnern und das sich auch die Polizei an geltende Gesetze und Rechtsnormen zu halten hat. Stand – 21. Juni 2017 [...] Read more...

Hinweis – die Texte sind geschlechtsneutral – mit Demonstrant, Teilnehmer usw ist jeder gemeint – egal welchen Geschlechts. Wenn ich direkt Tipps für Frauen habe, werde ich die weibliche Form verwenden.