Das Versammlungsgesetz schreibt bei Demonstrationen und Kundgebungen den Einsatz von Ordnern vor. Diese sind durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift Ordner erkennbar zu machen. Aufgabe der Ordner ist es den Versammlungsleiter bei der Durchführung der Versammlung zu unterstützen. Ordner sind keine Hilfspolizisten und besitzen auch keinerlei polizeiliche Befugnisse. Die Anzahl der Ordner hat der Versammlung angemessen zu sein.
Ordner sind (…) keine selbständig handelnden Sicherungsorgane, sondern der ‘verlängerte Arm’ des Leiters der Versammlung. Ordner haben also nur dessen Rechte und Pflichten in seinem Auftrag durchzusetzen und nicht (anstelle der Polizei) für Ruhe und Ordnung zu sorgen. (…) Es ist (…) nicht Aufgabe der (…) Ordner, im Einzelfall bestehende allgemeine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Befugnis hierzu steht (…) nur den allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei zu.
VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 19.05.2009, Az. 5 K 1179.08
Aufgaben von Ordnern
Eine der wichtigsten Aufgaben von Ordnern ist die Beobachtung der Versammlung und das Einwirken auf die Versammlungsteilnehmer in Konfliktsituationen. In solchen Situationen sollten Ordner das Gespräch mit Versammlungsteilnehmern suchen und die Konfliksituation deeskalieren bzw entschärfen. Wichtig ist es dabei besonnen und angemessen zu reagieren. Weitere Aufgaben sind
- Gewährleistung der Sicherheit der Versammlungsteilnehmern
- Erkennen von Gefahrensituationen
- Kontakt zur Versammlungsleitung
- Hinweisen der Teilnehmer auf die durch die Versammlungsbehörde verfügten Auflagen
- Deeskalation bei Konflikten zwischen Polizei und Versammlungsteilnehmern
- Durchleitung von Rettungsfahrzeugen und ggf. Freihalten von Fahrspuren und Gleisbett
Der Ordner darf bei Durchführung seiner Aufgaben keinerlei Zwangsmittel oder Gewalt androhen oder einsetzen.
Verhalten von Ordnern
Vor Versammlungsbeginn informiert die Versammlungsleitung alle Ordner über die geltenden Auflagen der Versammlung. Jeder Ordner kennzeichnet sich durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift “Ordner”. Ordner müssen Volljährig sein und sollten nicht vorbestraft sein. Gut ist es wenn Ordner und Ordnerleitung über Grundkenntnisse des Versammlungsrechts verfügen und ihre Rechte, Pflichten und rechtlichen Grenzen kennen.
Das obligatorische Gespräch mit dem Kontaktbeamten bzw Einsatzleiter sollten Versammlungsleiter und Ordner nutzen und Fragen stellen, wenn sie Unsicherheiten haben. Auch kann man sich dabei absprechen wie man sich in welcher Situation verhält. Während der Versammlung sollten Kontaktbeamter, Versammlungsleitung und Ordnern den Kontakt pflegen und bei auftretenden Problemen das Gespräch suchen.
Ansprechpartner Ordner
Ordner sind bei einer Versammlung der Ansprechpartner für viele Leute. Mal sind es Teilnehmer oder Passanten die Fragen zu Versammlung haben oder sich beschweren wollen. Und manchmal die Polizei die einen Wunsch oder eine Aufforderung hat. Ein Ordner sollte dabei immer ruhig und souverän bleiben.
Versammlungsausschluß
Im Fall einer Störung durch Teilnehmer dürfen Ordner diese zum Verlassen der Kundgebung auffordern. Die Durchsetzung eines Versammlungsausschlußes ist jedoch nur der Polizei gestattet. Dazu informiert der Ordner die Polizei (z.B. Kontaktbeamten) über den Grund des Ausschluß und fordert die Polizei freundlich auf (ein Bitte kann da Wunder bewirken) den Teilnehmer zu entfernen. Gründe für einen Versammlungsauschluß und Details dazu findet ihr hier.
Tips für Ordner
- sich zu Rechten und Pflichten von Ordnern kundig machen – dies gibt auch Sicherheit im Auftreten.
- sich vor Versammlungsbeginn mit anderen Ordnern, Versammlungsleiter und Polizei absprechen und über Auflagen informieren. Sich in der Ordnergruppe auch zu Verhalten und Zuständigkeit absprechen.
- Eigensicherung beachten – in Konfliktsituationen immer mindestens zu zweit. Eine Ordnertraube ist jedoch zu vermeiden, da selten souverän und deeskalierend wirkt.
- bei größeren Demos bzw Kundgebungen Funkgeräte zur Komunikation nutzen
- Deeskalierend, beruhigend und nicht agressiv gegenüber Teilnehmer auftreten. Empfehlenswert ist ein Abstand von ca. 0,5 bis 1m zu anderen Personen – zu viel Nähe kann auch schnell als Bedrohung oder gar Agression von einen Menschen wahrgenohmen werden.
- Diszipliniert verhalten und sich so verhalten wie man es von anderen Demoteilnehmern erwartet und verlangt.