Pressenachhilfe für Bautzen

Am Montag kam es in Bautzen zu unschönen Szenen. Der bekannte Streamer und Journalist Weber (Reichweite) wurde von Teilnehmern des Demozuges bedrängt und bedroht. Die geschah als er einen national-patriotischen Block mit einschlägig und seit langem bekannten Akteuren filmen wollte. Dazu veröffentlichte die zuständige Orga nun eine Stellungnahme, die massive Unkenntnis der Verantwortlichen zu Journalismus, Versammlungsrecht und anderem offenbart.

Journalisten sind nicht für andere Verantwortlich

Der von den Veranstalter beschönigend als “patriotischer Jugendblock” bezeichnete Demoblock ist eindeutig kein Jugendblock. Außer man definiert unter Jugend schon Menschen die weit jenseits der 18 sind. Der Block ist klar einem Spektrum zu zu zuordnen, was man als autoritär und antidemokratisch orientiert bezeichnen muss. Die dort anwesenden und wenig jugendlichen Teilnehmer sind einschlägig seit Jahren bekannt. Hier müssen sich wenn die Verantwortlichen des Blocks wohl fragen lassen, wieso die Sicherheit der wenigen Jugendlichen dort riskieren – wo doch gerade für die “Antifa” dieser Block von höchsten Interesse wäre.

Hier ist eindeutig nicht der Journalist in der Pflicht und Verantwortung. Wenn Journalisten darauf verzichten diese zu filmen oder zu fotografieren, liegt es eher an der Rücksicht gegenüber Orga und anderen Teilnehmern, um diese nicht auf das autoritäre Weltbildes eines solchen Blockes zu reduzieren. Und die Betreffenden halten sich im Gegenzug entsprechend zurück oder bilden solche Blöcke nur mit geeigneten “Kameraden”, die auch mit Öffentlichkeit klar kommen. Hier die Eigenverantwortung auf den Journalisten abwälzen zu wollen ist doch schon sehr seltsam.

Ein Journalist muss sich weder anmelden – noch ist er Rechenschaft schuldig

In einem anderen Absatz verweist die Orga auf §5Abs2 des sächsischen Landesversammlungsgesetz. Dieser Paragraph gilt jedoch nur für Versammlungen in geschlossenen Räumen. Bei Versammlungen unter freien Himmel ist kein Journalist verpflichtet sich bei irgendjemand anzumelden. Auch ist für eine journalistische Tätigkeit kein Presseausweis notwendig. Auch ist der Journalist bei Versammlungen unter freien Himmel nicht verpflichtet sich gegenüber der Versammlungsleitung zu identifizieren. Der Journalist ist außer gegenüber der Polizei niemanden gegenüber verpflichtet Angaben zu seiner Person zu machen.

Es gibt auch kein “Hausrecht” bei einer Demo oder Kundgebung. Und ein Journalist ist auch kein Teilnehmer einer Versammlung, sondern er ist dort als Journalist. Denn ein Journalist beteiligt sich eben nicht an der gemeinsamen Meinungsäußerung durch skandieren von Parolen, zeigen von Schildern oder ähnlichem.

Der §5 gilt nur in geschlossenen Räumen – nicht unter freien Himmel

autoritäre Selbstjustiz landet schnell im Strafrecht

Und nun gibt es noch etwas Nachhilfe zur Rechtslage vom Volksboten. Wenn man Journalisten wie im Video bedrängt, bedroht oder gar versucht gegen die Ausrüstung zu schlagen – dann bewegt man sich eindeutig im Bereich des Strafrechtes. Entsprechende Akteure können hier nur auf eine Nachsicht und Milde des betroffenen Journalisten hoffen.

Bei entsprechenden Aktionen zur Behinderung einer journalistischen Tätigkeit kann jedoch der Journalist ohne sonst geltende rechtliche Schranken (z.B. bei Portraitaufnahmen) das Matrial veröffentlichen. Das gleiche bereits, wenn sich jemand in die Aufnahme drängt und ein Gespräch aufzwängen will.

Es ist alleine der Polizei erlaubt ggf. einen Journalisten der Kundgebung zu verweisen. Und auch nur der Polizei erlaubt dies durchzusetzen. Da es sich um einen hoheitlichen Akt handelt, bewegt man sich bei Selbstjustiz im Bereich der Amtsanmaßung.

Respekt ist keine Einbahnstraße – und Journalisten frei in ihrer Entscheidung

Als Journalist lege ich Wert auf einen friedlichen und respektvollen Umgang mit anderen. Jedoch lege ich Wert auf meine Unabhängigkeit. Und ein respektvolles Miteinander bedeutet auch, dass ich als Journalist Wünsche und Bitten ablehnen kann – und meine Entscheidung zu meiner Arbeit dann auch respektiert wird. Denn als Journalist unterliege ich ausschließlich den Grenzen des Gesetzgebers. Oder darf der Journalist neuerdings Teilnehmern, Orga oder Versammlungsleitung Vorschriften machen?

Wie weiter mit der Pressefreiheit?

Persönlich erwarte ich von den Verantwortlichen sich zu rechtlichen Fragen und Umgang mit Medien schulen zu lassen. Denn ein Vorfall wie gegenüber Sebastian sollte sich nicht wiederholen. Und die Pressefreiheit gilt für alle Journalisten – egal ob diese mag. Bewährt hat sich übrigens bei “Problemblöcken” folgendes, Ordner stehen in der Nähe und wirken mäßigend auf die Teilnehmer ein und ermahnen diese die Pressefreiheit zu achten – und erinnern ggf. daran den Journalisten einfach zu ignorieren. Und in einen Block sollten eindeutig nur Menschen laufen, die kein Problem mit Öffentlichkeit haben.

Zum Abschluß nur eine kleine und “unbedeutende” Info – freie Journalisten sind frei, weil in ihrer Ausrichtung, journalistischen Tätigkeit und allem anderen frei entscheiden. Und dies nennt sich Pressefreiheit und nichts anderes bedeutet Pressefreiheit.