Gemeinde läßt ehrenamtlichen Lebensretter in Stich

Lebensretter im Einsatz (Symbolbild - Feuerwehr)

Dem freiwilligen Feuerwehrmann Rudi R. (63 Jahre) soll das Arbeitslosengeld gekürzt werden, nach dem er eine Aufwandsentschädigung erhalten hat.

Der 63-jährige Feuerwehrmann erhielt im Januar eine Aufwandsentschädigung von 1460 EURO für seine Einsätze im Jahr 2017. Das JobCenter bewertete diese Zahlung vorschriftsmäßig als Einkommen für den Monat Januar – da eine Verteilung auf 12 Monate nicht erlaubt ist. Da der monatliche Freibetrag überschritten wurde, muss der freiwillige Feuerwehrmann einen Teil des Geldes abgeben und Rückzahlungen der für Januar gezahlten Leistungen leisten.

Die rechtlichen Regelungen sind nichts neues – und sollten auch der Stadt Hohen Neuendorf bekannt sein. Denn wären die Aufwandsentschädigungen monatlich geleistet worden, dann wäre es zu keinen Rückforderungen durch das JobCenter gekommen.

Zumindest hat die Stadt Hohen Neuendorf reagiert und die Satzung geändert – zukünftig sollen die Zahlungen der Aufwandsentschädigung Quartalsweise geschehen.

Doch das hilft dem arbeitslosen Feuerwehrmann nicht. Der Borgsdorfer ist nun von drastischen Kürzungen, Sanktionen und Rückforderungen betroffen. „Ich bin 365 Tage rund um die Uhr in Bereitschaft. Und der Dank dafür, dass ich helfe, Leben und Sachwerte zu retten, ist die Kürzung meines Arbeitslosengeldes“, so Rudi Rendant.

  • MOZ.de – Jobcenter fordert Geld von Feuerwehrmann
  • Diese Änderung wird auch den betroffenen Ehrenamtlern wenig helfen – wenn es auch durch die Quartalsweise Auszahlung zu einer Überschreitung der Freibeträge kommt. Im Rathaus will man zumindest prüfen ob nicht eine monatliche Auszahlung möglich wäre. Doch bis die Prüfung abgeschlossen ist – werden Menschen die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen im Regen stehen gelassen – und müssen mit Rückforderungen und Sanktionen für ihren Einsatz rechnen.