Mit einem Bescheid untersagte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) dem AfD-Landesverband Brandenburg, bestimmte Wahlkampfvideos in den sozialen Medien zu verbreiten. Angeblich seien die Videos „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren. Um ihren Zensurwunsch zu unterstreichen wurde ein Zwangsgeld von 1.500 pro Video angedroht.
Zusätzlich wurde eine Verwaltungsgebühr von 1.000 Euro erhoben sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro pro Video angedroht, falls diese nicht innerhalb einer Frist von einer Woche entfernt werden. Die betroffenen Inhalte seien als „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre eingestuft worden. Bisher wurde das Video nicht gelöscht und ist u.a. bei Facebook zu finden.
Grundlage für die Entscheidung seit der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der zwischen allen 16 Bundesländern geschlossen wurde. „Diese Wahlwerbung ist nach unserer rechtlichen Bewertung entwicklungsbeeinträchtigend, weil dort sehr pauschale Stereotype bedient werden, es geht zum Beispiel um dunkelhäutige Männer, die im Schatten stehen und vermummte Frauen, im Kontrast zu blonden Familien. Das ist für Kinder nicht so leicht einzuordnen.“
In einer Presserklärung erklärte die AfD, dass die Entscheidung ein massiver Eingriff in den wahlkampf sei und so die Chancengleichheit ausgehebelt werden würde. Aus Sicht der AfD sei dies ein Angriff auf die Demokratie.
Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der AfD-Brandenburg für die Bundestagswahl, René Springer, erklärte dazu:
„Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken. Mit dieser Maßnahme wird die Chancengleichheit der politischen Parteien faktisch ausgehebelt – und das mitten im Wahlkampf. Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar.
In ihrer Selbstbeschreibung spricht sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für ‚einen fairen demokratischen Diskurs’ aus. Im Umgang mit der AfD vertritt sie jedoch das Gegenteil. Das werden wir nicht hinnehmen.
Gegen den Bescheid werden wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Darüber hinaus werden wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, um die Anordnung zur Löschung der Videos auszusetzen.“Presseerklärung der AfD-Brandenburg
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