
Für den Jahrestag der Kapitualation der Wehrmacht am 8. und 9. Mai hat die Berliner Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen. Um an diesem Tag auch den gefallenen Soldaten der ehemaligen Sowjetunion (heute u.a. Ukraine und Russland) eine würdevolles Gedenken zu ermöglichen gibt es für die sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten, Treptower Park und Schönholzer Heide an diesen beiden Tagen einige Regeln.
Nach diesen ist es untersagt, auf den Geländen und im unmittelbaren Nahbereich Symboliken wie z. B.
- russische und ukrainische Fahnen,
- Georgsbänder
- und Uniformen oder Uniformteile auch in abgewandelten Formen
zu zeigen.Verboten ist auch
- Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen und
- Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen.
Die detaillierten Regelungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die auch dieses Jahr wieder im Amtsblatt Berlin veröffentlicht ist.
Von jenen Regelungen ausgenommen sind Veteraninnen und Veteranen des 2. Weltkrieges, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Vertretende und Delegationen von Staaten, die stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen werden.
Versammlungen außerhalb der genannten Geltungsbereiche der Allgemeinverfügung unterliegen keiner Beschränkung. Hier gelten die Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin.
Polizei Berlin – Polizei Berlin schützt Versammlungen und Veranstaltungen am 8. und 9. Mai