
In der Gemeinde Meldorf (Schleswig-Holstein) wurden am Mittwochmorgen drei “refugeete” Personen wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Terroranschlags festgenommen. Den Tatverdächtigen wirft die Generalbundesanwaltschaft die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Beihilfe dazu vor.
Durchsucht wurden Wohnungen und Unterkünfte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg. Die drei Iraker sollen sich bereits eine Bombenbauanleitung besorgt haben und mit der Herstellung von Sprengmitteln begonnen haben. Angefangen hatten diese mit den Vorbereitung des Terroranschlags bereits Anfang Dezember. Eine Zündvorrichtung soll bereits in Großbritannien bestellt worden sind.
Ziel der Verdächtigen: „Ungläubige, aber keine Kinder“
Einer der Verdächtigen soll geäußert haben, möglichst viele „Ungläubige, aber keine Kinder“ treffen zu wollen. Unterstützung sollen sie dabei von einem Unbekannten über den Messenger „Telegram“ bekommen haben.
Im weiteren Verlauf entschieden sich die Iraker für die Verwendung einer Schusswaffe. Erwogen wurde auch ein Fahrzeug einzusetzen. Aus diesem Grund begann einer der Tatverdächtigen Anfang des Jahres Fahrunterricht zu nehmen.
Terrorverdächtige mit Flüchtlingsstatus
Die drei festgenommenen Iraker genießen den subsidiären Flüchtlingsschutz. Dieser greift, wenn weder der Flüchtlingsstatus noch die Asylberechtigung gewährt werden kann. Die gilt z.B. wenn im Herkunftsland die Folter oder Todesstrafe droht. Laut Generalbundesanwaltschaft wird bei den Irakern ein islamistischer Hintergrund angenommen. Die Terrorverdächtigen sollen sich bereits seit Herbst 2015 in Deutschland aufhalten und wurden von der Generalbundesanwaltschaft als mögliche “Schläferzelle” eingestuft.
