Kind im Freibad von “refugeeter” Gruppe bedrängt

Gewalt gegen Kinder - (Symbolbild)

Am 28. Dezember war ich als Badegast um Badeland Wolfsburg. Am späten Nachmittag war dort ein massives Polizeiaugebot, Rettungswagen und Notarzt vor Ort. Mehrere männliche Jugendliche (alle Ausländer) wurden von der Polizei festgenohmen und abgeführt. Einige Zeit später konnte man das Rettungsteam samt Notarzt mit einer sehr jungen Frau, die ärztlich betreut werden musste, erkennen. Warum habe ich kein Artikel über diesen Vorfall gelesen?

  • Leserbrief an “Wolfsburger Nachrichten”

Dieser Leserbrief führte zu Nachfragen der “Wolfsburger Nachrichten” bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Welche sich deshalb zwei Wochen später herab ließ die Öffentlichkeit zu diesem Vorfall zu informieren. Auch die Pressestelle der Stadt sah keinen Grund die Öffentlichkeit über die sexuelle Belästigung eines Kindes durch eine Gruppe von Männern zu informieren.

“refugeete” Verdächtigengruppe mit Status “Schutzsuchend”

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um mehrere afghanische Männer, welche nach eigenen Angaben zwischen 18 und 21 Jahren sind. Die bisher von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen besitzen alle einen “refugeeten” Hintergrund und halten sich als “Schutzsuchende” in Deutschland auf. Das 13-jährige Mädchen wurde nach der Tat vom Rettungsteam in ein Krankenhaus gebracht und konnte bereits am Abend entlassen werden.

Staatsanwaltschaft sieht es als Bagatelle

Und warum wurde die Öffentlichkeit nicht über den Vorfall informiert? “Die Pressehoheit in diesem Fall ist von der Polizei Wolfsburg an die Staatsanwaltschaft Braunschweig übertragen worden. Dort wurde entschieden, nicht über den Fall öffentlich zu berichten. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens, daran halten wir uns als Polizei, sagte Polizeisprecher Thomas Figge.

Für Staatsanwalt Wolters handelt es sich bei der sexuellen Belästigung eines Kindes durch mehrere Männer nach eigenen Worten “nicht um eine schwerwiegende Straftat” – weshalb die Staatsanwaltschaft keinen Grund sah die Öffentlichkeit zu informieren. Leider konnte der Volksbote nicht in Erfahrung bringen – ob es der Staatsanwaltschaft nur an mangelnder Sensibilität zum Thema sexuelle Gewalt fehlt oder der kulturelle Hintergrund der Täter bei der Einstufung als “unbedeutendes Delikt” den Ausschlag gegeben hat.