Gefahr für Pressefreiheit durch Besitzstandsdenken?

Grundgesetz am Reichstagen beim Spreeufer
Paul Korecky at https://flickr.com/photos/158438800@N02/49648525868. It was reviewed on 6 October 2021 by FlickreviewR 2 and was confirmed to be licensed under the terms of the cc-by-sa-2.0.

Im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit kam es zu einen kleinen Disput mit dem Polizeisprecher Herrn Laske in Dresden. Was zu einer Beschwerde durch mich führte. Heute bekam ich die Antwort der Polizei Sachsen in welcher diese sich für das Missverständnis entschuldigte. Soweit so gut und die Sache könnte man als erledigt betrachten, wenn es nicht einen kleinen Absatz geben würde.

Meine Einstellung zur Pressefreiheit und der Überbewertung des bundeseinheitlichen Presseausweis ist bekannt. Ich sehe kein Problem darin, wenn dieser als vereinfachter Legitimationsnachweis dient, jedoch als grenzüberschreitend und grundgesetzwidrig wenn dieser als Mittel zur Einschränkung der Pressefreiheit dienen soll. Denn der Grundgedanke der Pressefreiheit ist, daß jeder als Journalist tätig sein darf. Und sehr kritisch ist es zu sehen, wann Journalistenverbände die der Pressefreiheit verpflichtet sein solltet anscheinend die Pressefreiheit einschränken wollen.

Auszug aus Antwort der Polizei Sachsen

Was die Polizei Sachsen hier als kontroverse Diskussion bezeichnet, ist wohl eher die Besitzstandwahrung von Verbänden wie DJV, DJU usw. Dabei scheinen diese eine Haltung zu pflegen und auch zu verbreiten, welche im kompletten Gegensatz zum Grundgesetz, den Landespressegesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht. Auch sind mir mehrere Fälle (u.a LeJeun, Billy Six usw) bekannt in denen etablierten und erfolgreichen Journalisten der bundeseinheitliche Presseausweis durch die herausgebenden Verbände verweigert wurde.

Ebenfalls würde eine Begrenzung der Pressefreiheit durch den bundeseinheitlichen Presseausweis massiv die Arbeit und Berichterstattung kleiner und unabhängiger Journalisten und Reporter erschweren bis unmöglich machen – und wie früher nur das in der Öffentlichkeit landen was das Meinungskartell aus Mainstreammedien und Politestablishment in der Öffentlichkeit sehen will.

Ich habe natürlich eine Presseanfrage an den DJV geschickt um deren Ansicht zu erfahren – wird es eine Antwort geben? Oder gilt da der Grundsatz, daß der DJV nicht mit kritischen Journalisten redet und auf deren Fragen antwortet?

Welchen Lösungsvorschlag habe ich denn für diese Problematik? Eigentlich einen sehr simplen. Einen guten Journalisten erkennt man daran, daß er die Rechtsgrundlagen seines Berufes bzw seiner Arbeit kennt. Und nur dieses Wissen sollte man für einen vereinfachten Nachweis prüfen – denn Ausrichtung, Inhalt und die Qualität einer journalistischen Tätigkeit ist immer subjektiv. Und leider gilt oft, daß nur Journalist sein soll wer einem gefällt und “Hofberichterstattung” macht. Für Menschen welche journalistisch tätig sein wollen hat eine entsprechende Rechtskunde auch einige Vorteile, denn dadurch wissen diese wo auch die Grenzen der Pressefreiheit im rechtliche Sinne liegt.

Menschen für Freiheit ohne Ausweis als Journalisten

Statt Besitzstandsdenken zu pflegen und so am Ende zu einer Gefahr für die Pressefreiheit zu werden, sollten die großen Verbände endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Und Teil der Lösung werden in dem sie konstruktive Vorschläge machen. Denn wie gerade die Coronaproteste gezeigt haben, waren es einfache Menschen die mit ihrer journalistischen Tätigkeit auf Mißstände hingewiesen haben als die Inhaber der bundeseinheitlichen Presseausweise schwiegen oder die Einschränkungen der Grundrechte propagandistisch begleiteten.

Es waren einfache Menschen die nur mit dem Handy “bewaffnet” Polizeibrutalität gegen friedliche Demonstranten dokumentierten, als andere mit ihren bundeseinheitlichen presseausweis dazu applaudierten und noch mehr Härte forderten. Es waren einfache Menschen die denen einen Stimme gaben die für andere nur Schwurbler, Queerdenker, Randalierer usw waren und so die Aufgabe von Journalisten erfüllten, als andere nur gleichgeschaltetes Sprachrohr für die Staatsräson und politische Hygiene und Notwendigkeit waren. Wer hinterfragte kritisch Regierungsmaßnahmen und sah genauer hin was die Verhältnismäßgkeit anging? Ihr Inhaber des bundeseinheitlichen Presseausweis wart es nicht gewesen, denn ihr hattet euch von journalistischer Unabhängigkeit anscheinend verabschiedet und berichtetet nur was politisch erwünscht war.

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