
Am 15. Oktober fand auf dem Potsdamer Platz an der Grenze zu Kreuzberg eine Mahnwache für der Opfer des Konfliktes im Nahes Osten (Anm. Isreal – Palästina) statt. Die Polizei stufte im Verlauf des Geschehens, die Versammlung als verbotene Ersatzversammlung ein. Zu diesen Zeitpunkt befanden sich bereits ca. 1000 Menschen aller Altersklasse auf dem Potsdamer Platz um auf das Schicksal der Palästinenser aufmerksam zu machen. Die Polizei wies in mehreren Durchsagen auf das Ende der Versammlung und das Versammlungsverbot hin.
Doch die Menschen wollten ihrer Trauer, Wut und Meinung friedlich Ausdruck verleihen – und weiter ihr Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Aufgerufen wurde von Teilnehmern zu Gewaltlosigkeit und Teilnehmer achteten darauf, dass Hitzköpfe nicht in Konfrontation zur Polizei gehen konnten. Die Menschen selbst beschränkten sich auf Meinungsäusserungen im Sinne des Grundgesetzes. Im Verlauf des Abends riefen Mitglieder der palästinensischen Gemeinde über den Polizeilautsprecher dazu auf den Ort zu verlassen und nicht die Eskalation zu suchen.
Die Polizei selbst zeigte, daß es ihr ohne Probleme möglich ist einzelne Personen aus einer Versammlungsmenge festzunehmen, wenn durch diese Personen möglicherweise Straftaten begangen haben. Der Pressesprecher der Polizei bestätigte im Interview mit Martin Lejeun, dass die Polizei die dafür notwendige Erfahrung und Fähigkeit besitzt. Und die Polizei hat dies auch schon oft genug praktiziert und zwar seit Jahrzehnten.
Gezielt gegen die Menschenmassen ging die Polizei nicht vor – hier beschränkte sich die Polizei wenn nötig auf das Abdrängen der Menschen und die Absicherung polizeilicher Maßnahmen. Vereinzelt kam es zum Einsatz von Pfefferspray gegen junge Frauen und Jugendliche. Auch kam es stellenweise zu überzogener Gewalt durch einzelne Einsatzkräfte.
Am Ende der Versammlung gab es eine zweistellige Anzahl an Verletzten bei Versammlungsteilnehmern und Einsatzkräften. Am Ende taucht wieder die Frage auf – wie ist es um die Meinungsfreiheit in Deutschland wirklich bestellt?
Kommentar – Pauschale Demoverbote sind immer kritisch zu sehen. Insbesondere wenn diese den Eindruck erwecken, daß diese Verbote nur der Staatsräson und nicht dem Gesetz geschuldet sind. Eine Erwartung von möglichen Straftaten durch einzelne Teilnehmer oder strafbare Redebeiträge erlauben eben kein so massiven Eingriff in die Grundrechte der Menschen.
Wenn Straftaten begangen werden, dann ist die Polizei in Berlin in der Lage Straftäter zu identifizieren und ggf. festzunehmen. Ein pauschlaes Demoverbot wie es derzeit praktiziert wird, wäre ein Freibrief zum Verbot aller regierungskritischer Demos – und meines Wissens sind wir immer noch in Deutschland, und nicht irgendwo in der arabischen Wüste oder in Russland.