
Am 16. September 2023 fand in Magdeburg der “Tag der Wahrheit” statt. Aufgerufen hatte ein breites Bündnis von Parteien (u.a. AfD, Die BASIS) und Organisationen um damit ein Zeichen gegen Kriegstreiberei und eine volksfeindliche Politik zu Lasten der Menschen zu setzen. Gefordert wurde u.a. “Raus aus der NATO”, Verhandlungen mit Russland und ein Rücktritt der Bundesregierung. Mehrere tausend Menschen folgten dem Aufruf.
Der Auftritt von Professor Bhakdi wurde durch einen Videobeitrag ersetz, da nach Angaben von Professor Bhakdi dieser massive Drohungen erhalten hat und seine Sicherheit nicht garantiert werden konnte. Die Redner riefen u.a. zur Teilnahme an der Demonstration zum “Tag der Einheit” am 3. Oktober in Berlin auf. Dazu wurde auch die neue Telegramgruppe “Ich bin dabei Berlin” vorgestellt und beworben.
Am Rande der Auftaktkundgebung fand ein Gegenprotest mit niedriger Teilnehmerzahl statt. Vereinzelt kam es zu verbalen Meinungsaustausch zwischen den Teilnehmern der beiden Versammlungen.
Polizei mit Defiziten bei Meinungsfreiheit
Die Polizei in Magdeburg sicherte das Versammlungsgeschehen professionell und zurückhaltend ab. Jedoch kam es zu einer unnötigen Blockade durch die Polizei während des Demozuges, da die Polizei erneut die Meinungsäußerung per Trommel begrenzen wollte. im Gespräch des Volksboten mit dem Vertreter der Versammlungsbehörde gab es minutenlange Ausflüchte zu angeblichen Lärm- und Gesundheitsgefahren wegen der Anzahl der Trommler. Nach subjektiven Eindruck war der Lärmpegel jedoch nicht höher als bei anderen Großdemos in Berlin. Nur der Besonnenheit und Ruhe der Versammlungsteilnehmer und -leitung war es zu verdanken, dass es nicht zu einer Eskalation kam.

Am Ende des Demozuges kam es erneut zu einer fragwürdigen Polizeimaßnahme. Dabei ging die Polizei gegen die Fahne der BRD (Bananenrepublik Deutschland) vor. Im Telefonat erklärte der Pressesprecher der Magdeburger Polizei, dass eine umfangreiche Prüfung durch Einsatzleitung, Kriminalpolizei und anderen keine rechtliche Beanstandung der Fahne ergab. Um das entsprechende Urteile zur Meinungsfreiheit nun auch in Magdeburg bekannt sind.
Fragen muss man sich ob die genannten Zwischenfälle nicht nur Vorwände liefern sollten. Denn weder die Begrenzung der Trommler, die Demoblockade durch die Polizei, noch die Polizeimaßnahmen wegen der Bananenfahne dürfte eine rechtliche Grundlage haben, wie die Rechtsprechung zeigt. In beiden Fällen handelt es sich um offensichtlich um Rechtsbeugung und Willkür zur Diffamierung und Kriminalisierung legaler Meinungsäußerungen und regierungskritischer Demonstrationen. Hier ist zu wünschen, dass diese Politik zu Lasten der Einsatzkräfte endlich beendet wird. Denn die Aufgabe der Polizei ist es das Versammlungsgeschehen abzusichern und nicht als Prell- und Sündenbock verheizt zu werden.
VB-Kommentar – Stephan Böhlke
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