
Wie echo-online.de meldet zahlt der Landkreis Darmstadt-Dieburg jeder sogenannten “refugeeten” Person mit Duldungsstatus einen Zuschuss zu den Mietkosten. Sobald eine dieser Personen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, muss diese nur maximal 194 Euro für die Unterkunft bezahlen. Den Rest der Kosten von 380 Euro übernimmt der Steuerzahler.
Diese Praxis entlastet den Landkreis, weil er Geld für die dadurch belegten Wohnungen bekommt. Denn die anerkannten Flüchtlinge müssen ein Nutzungsentgelt, also eine Art Miete, bezahlen. Aber auch dabei gibt es Unterschiede. Für die Menschen, die keine Arbeit haben, kommt die Kreisagentur für Beschäftigung oder das Sozialamt auf. Wer Arbeit hat, muss selbst zahlen. Allerdings nicht den vollen Betrag, sondern maximal 194 Euro. Das besagt die Sozialklausel, die der Landkreis eingeführt hat. „Wir wollen damit den Anreiz beibehalten, eine Arbeit aufzunehmen. Der ist nicht da, wenn vom Lohn nichts mehr übrig bleibt“, begründet Dezernentin Lück die Praxis. Wie hoch der Betrag ist, der aus der Kreiskasse draufzulegen ist, ist aktuell schwer zu ermitteln.
Bei allen anderen Personen übernimmt der Landkreis keinen Teil der Mietkosten – diese müssen die Mietkosten für ihre Wohnung selbst bezahlen.
Millionenkosten durch leerstehende Asylheime
Derzeit sind in den Asylheimen des Landkreises 529 von 3.288 Plätzen ungenutzt. Jeder unbelegte Platz kostet den Steuerzahler monatlich 380 Euro. Insgesamt entstehen dem Steuerzahler alleine in diesem Landkreis kosten von 2,4 Millionen Euro. Ein großer Teil der Mietverträge zwischen Landkreis und Betreibern wurde für eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen – und garantieren so den Betreibern für die gesamte Laufzeit sichere Einnahmen und eine hohe Rendite.