
Als Grundlage für die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrebten Fahrverbote dienen zum Teil reine “Modellrechnungen”. Diese sind so sicher wie die tagesgenaue Wetterprognose für ein ganzes Jahr.
Nach einem Bericht des „Focus“, der sich auf eine Antwort der Bundesregierung vom 28. Januar 2019 bezieht, werden in Deutschland nicht nur feste Mess-Stellen für die Bemessung der Belastung herangezogen. Zudem gibt es auch „Modellrechnungen“, die „Informationen über die räumliche Verteilung von Luftschadstoffen“ liefern sollen. Dafür gebe es auch „unterschiedliche Prognoseprogramme“. Schließlich käme es auch zu einer Kombination der beiden Methoden, also realen Messwerten und den Prognosemodellen, um daraus eine Kennzahl zu bilden.
Ein Überprüfung der Prognosewerte findet anscheinend nicht statt. Zumindest liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen vor. Nach Meinung des FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic würden Fahrverbotsentscheidung “jetzt auch auf Modellrechnungen, die an Wettervorhersagen erinnern“ beruhen. Diese Modellrechnung sind mit einem hohen Unsicherheitsfaktor belastet. Nach der Bundesimmisionsschutzverordnung können die errechenbaren Aufschläge bis zu 30 Prozent zu den tatsächlich gemessenen Werten betragen.
Die Bundesländer bzw. deren entsprechende Behörden würden dabei sogar auf insgesamt 9 unterschiedliche Programme setzen, die Fakten zur Luftreinheit errechnen sollten. Das wiederum belegt, wie obskur und abstrakt die Debatte inzwischen geworden ist. In der Praxis sollen solche Prognosewerte in Berlin schon konkrete Entscheidungen über Fahrverbote herbeigeführt haben. Die Messwerte, die dabei einflossen, sind im Jahr 2015 zum letzten Mal erhoben worden. So jedenfalls hat das „Berliner Abgeordnetenhaus“ eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Henner Schmidt beantwortet.
