
Im Oktober 2017 reichte Jürgen Fritz Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook ein. Grund war die Löschung eines bei Facebook veröffentlichten Beitrages und die Sperrung seines Accounts. Die Klage musste in den folgenden Monaten um sieben Sperrungen erweitert werden. Am 23. Januar kam es zum Haupttermin beim Landgericht Hamburg.
Wie Jürgen Fritz in seinem Blog berichtete, gab es bereits bei Verhandlungsbeginn die erste Überraschung.
Die erste Überraschung erlebten Dr. Stahl und ich gleich zu Beginn der Verhandlung. Eigentlich sollte diese vor der Zivilkammer stattfinden. Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt. Stattdessen wurde die Verhandlung nur von einem Richter geleitet, Herrn Dr. Brüggemeier, einem noch sehr jungen Juristen, der erst seit kurzem am Landgericht zu sein scheint. Offensichtlich war ihm der Fall erst relativ knapp vor dem Verhandlungstermin zugeteilt worden. Den schriftlichen Beschluss, dass der Fall von der Zivilkammer 16 an Herrn Dr. Brüggemeier als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, also gar nicht vor der Kammer verhandelt wird, erhielten wir erst heute, einen Tag nach der Verhandlung. Das muss wohl nicht weiter kommentiert werden (Chaos).
Der zuständige Richter Dr. Brüggemeier räumte ein, daß er die Schriftsätze der Parteien nur zum Großteil gelesen habe und sich noch weiter in diese vertiefen müsse. Ein vom Gericht angeregter Vergleich zur gütlichen Beilegung des Verfahrens wurde von Facebook abgelehnt. Aufgrund mehrerer hundert Prozesse gegen Facebook u.a. wegen Sperrungen von Accounts, Löschungen von Beiträgen sieht Facebook eine rechtliche Klärung für notwendig.
Facebook hat, wie wohl üblich, die Kanzlei White & Case, eine der größten Kanzleien der Welt, beauftragt, seine Interessen zu vertreten, welche durch Herrn Markus Mette aus Hamburg repräsentiert wurde. Dieser gab sogleich zu erkennen, dass seine Mandantin nicht bereit sei zu einer gütlichen Einigung, da insbesondere Dr. Stahl mehrere hunderte Prozesse gegen Facebook führe und daher eine rechtliche Klärung sinnvoll sei.
Ob es hier tatsächlich um eine rechtliche Klärung oder nur um ein Spiel auf Zeit durch Facebook geht, kann man nur spekulieren. Denn der Weg durch alle Instanzen würde mehrere Jahre dauern. Facebook berief sich in der Verhandlung auf das Netzwerkdurchsuchungsgesetz als Grundlage für seine Sperrungen und Löschungen. Diese würden Facebook zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Accounts verpflichten.