
Die rot-rote Landesregierung von Brandenburg will zukünftig per Gesetz die Hälfte aller Landtagssitze mit Frauen besetzen. Dafür soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches Parteien ab 2020 verpflichtet zukünftig die Hälfte aller Listenplätze mit Frauen zu besetzen.
Ronny Zasowk (Spitzenkandidat zur Landtagswahl) kritisiert dies als Abkehr vom Leistungsprinzip bei der Vergabe von Ämtern. Die geplante Neuregelung wäre kein Beitrag zur Gleichberechtigung – sondern “läuft auf Diskriminierung, Zwang und Unfreiheit hinaus. Keiner Frau ist damit geholfen, wenn sie aufgrund einer Quote eine Position in einem Unternehmen oder einem Parlament bekleidet.” Grundlage einer echten Gleichberechtigung sei nicht die Vergabe von Ämtern und Posten nach Geschlecht sondern ausschließlich nach Qualifikation und Eignung.
Keine Frau möchte eine Quotenfrau sein, sondern durch eigene Fähigkeiten vorankommen. Auch wäre das Gesetz mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar, weil es den Parteien die Freiheit nehmen würde, selbst zu entscheiden, wer sie in den Parlamenten vertreten soll. Wir Nationaldemokraten lehnen Quoten grundsätzlich ab, weil sie unsere Freiheit zerstören und die Gesellschaft unnötig spalten.“
- Presseerklärung der NPD – Ronny Zasowk
Die Nationaldemokraten in Brandenburg kündigten an – im Fall der zu erwartenden Verabschiedung des Gesetzes juristische Schritte zu unternehmen. Dazu wird eine Verfassungsklage vorbereitet.
Unbekannt ist bisher welche Quotenregelung gelten soll, wenn ein Abgeordneter seine Geschlechtsidentität nach der Wahl wechselt. So nennt sich der Grünen-Politiker Markus Ganserer seit kurzem Tessa Ganserer und ordnet sich selbst als Frau ein. Würde durch eine Geschlechtsänderung dann die Frauenquote oder die Männerquote gelten? Und müsste ein Abgeordneter zur Wahrung der Quote dann seinen Abgeordnetensitz aufgeben oder sein Geschlecht nach Quote ändern?