Gestern fand vor dem Berliner Arbeitsgericht der Prozess des Volkslehrers Nikolai Nerling gegen das Land Berlin statt. Der bekannte Journalist und Volkslehrer Nikolai Nerling hatte gegen seine Kündigung durch das Land Berlin geklagt. Nach zweistündiger Verhandlung wiesen die Richter die Klage als unbegründet ab. In der Begründung verwiesen sie auf die Youtube-Videos des Volkslehrers in denen er sich kritisch zur Gesellschaft und Politik in der Bundesrepublik Deutschland äußert. Diese seien zwar strafrechtlich nicht zu beanstanden und sind vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt, jedoch nach Meinung des Arbeitsgerichts und der Bildungsverwaltung nicht mit einer Tätigkeit als Grundschullehrer vereinbar. Die von der Bildungsverwaltung in der fristlosen Kündigung genannten Aktivitäten lagen ausnahmslos im außerdienstlichen Bereich – seine Tätigkeit als Grundschullehrer gab keinen Grund zur Beanstandung.
Polizei kontrolliert Prozessbesucher
Für die Verhandlung hatte das Arbeitsgericht Polizeibeamte angefordert. Diese kontrollierten u.a. Prozessbesucher und -beobachter, welche die Gerichtsverhandlung verfolgen wollten. Eine sehr ungewöhnliche Maßnahme bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Von dieser Maßnahme ließen sich jedoch nur wenige abschrecken, wie der hohe Besucherandrang zeigte. Zahlreiche Bürger folgten interessiert der Verhandlung. In einer Erklärung wies der Anwalt des Volkslehrers darauf hin, daß Nikolai Nerling zum Opfer einer Medienkampagne wurde. Diese hätten ihn zum “Nazi-Lehrer” erklärt und der Senat sei zur Profilierung auf diese Kampagne aufgesprungen.
Rat des Richters würde Anliegen des Klägers schaden
Der Richter empfahl dem Volkslehrer sich doch bei der AfD um eine Tätigkeit zu bewerben. “Zufälligerweise” erklärte Verfassungsschutzchef Haldewang an diesem Tag die AfD zum Prüffall und das Teile der AfD zukünftig unter Beobachtung stehen – so daß im Fall eines Widerspruch die Befolgung dieses “gut gemeinten” Ratschlags eindeutig nicht im Interesse des Klägers wäre und nur im Interesse der beklagten Bildungsverwaltung wäre. Die Anwälte von Nikolai Nerling werden gemeinsam mit dem Volkslehrer prüfen ob sie Widerspruch gegen die Abweisung der Klage einlegen werden.
Bildungssenatorin – Aufgabe der Lehrer ist Erziehung der Schüler nach politischen Vorgaben
Der von SPD, Grünen und Die Linke gebildete Senat begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) wies in einer ersten Erklärung darauf hin, daß in Berlin Lehrer nicht nur den Auftrag zur Wissensvermittlung haben – sondern auch die Schüler im Sinne der politischen Vorgaben zu einem “mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger” zu erziehen haben. Was dies im Sinne der Meinungsfreiheit bedeutet, konnten die Schüler des Volkslehrers an der Kündigung wegen Wahrnehmung der im Grundgesetz geschützten Meinungs- und Pressefreiheit selbst sehen.
Video des Volkslehrers zum Prozesstag