

Eine echte Gelddruckmaschine hat die Stadt Hamburg zur Sanierung ihrer Stadtkasse gefunden – die Unterbringung von Asylanten, “Refugeeten” und Wohnungslosen. Innerhalb kurzer Zeit stiegen die Gebühren zur Unterbringung in einem Mehrbettzimmer von 141 Euro pro Person und Monat auf 587 Euro im Monat (gültig seit Januar) für 30.000 Bewohner der städtischen Unterkünfte. Laut Erzählungen der Stadt Hamburg soll der Betrag jedoch nur 80 Prozent der Kosten decken.
Mit diesen Unterkunftsgebühren sichern sich die Kommunen Zuschüsse vom Bund.
Nach einer Gesetzesänderung Ende 2017 ist das für alle anerkannten Flüchtlinge sowie Geflüchtete mit subsidiärem Schutz möglich, die von Hartz IV leben. Für jene übernimmt der Bund die Gebühren. Flüchtlinge, die eigenes Geld verdienen und noch in einer städtischen Unterkunft leben, müssen sich an den Kosten beteiligen.
2018 verschickte die Stadt Hamburg 16.000 Gebührenbescheide und erhofft sich 200.000.000 Euro Einnahmen, welche ihm fast komplett vom Bund überwiesen werden sollen. 2800 Bewohner der städtischen Unterkunft sind Selbstzahler, welche einen ermäßigten Satz in Höhe von 210 Euro pro Platz zahlen. Die Bandbreite der Bewohner reicht vom deutschen Obdachlosen bis zur “refugeeten” Familie – die Gebühren sind für alle gleich.
590 Euro pro Monat für ein Bett im Mehrbettzimmer
“Die Linke”-Hamburg zeigt an einem Beispiel wie verheerend die Gebührenrechnung der Stadt Hamburg ist. Sobald ein Bewohner einer städtischen Unterkunft über der Niedriglohnschwelle liegt, muss er für sich und jedes Familienmitglied den vollen Satz zahlen. Für jedes Familienmitglied würden 590 EURO in einem kleinen Zwei-Bett-Zimmer berechnet werden. Die führe schnell dazu, daß Bewohner ihr Arbeiteinkommen mit Sozialleistungen aufstocken lassen müssten.
Erzielen Geflüchtete ein Einkommen oberhalb der Niedriglohngrenze, müssen sie für sich und jedes Familienmitglied die vollen Kosten bezahlen. Bei einer siebenköpfigen Familie mit einem Gesamteinkommen von 3063 Euro, inklusive Eltern- und Kindergeld, werden dann für das Wohnen in der Unterkunft pro Monat sieben Mal 590 Euro in Rechnung gestellt. Ensslen: „Das ist weit mehr als ihr tatsächliches Einkommen.“ Folglich müsse die Familie Leistungen nach SGB II beziehen, „um diese Summe bezahlen zu können“.
kursierende Leistungsbescheide bei Facebook
In den sozialen Medien kursieren öfters Leistungsbescheide mit denen belegt werden soll, welche Reichtümer ein “Refugeeter”, Asylant usw abkassiert. Aus “unerfindlichen” Gründen werden jedoch nie die Empfänger (Asylant, Wohnheimbetreiber usw.) der einzelnen Beträge aufgeführt – sondern immer nur die Gesamtsumme.
Die Unterkunftskosten werden jedoch nicht an den Leistungsempfänger ausgezahlt, sondern an den Betreiber der Unterkunft bzw den Vermieter. Bei Asylunterkünften, Wohnheimen usw. betragen diese mehrere hundert EURO – die in die Tasche des Betreibers wandern.