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Erneut wird in Deutschland die Gesetzeslage verschärft und das Grundgesetz ignoriert. Der nächste Anschlag auf die Grundrechte der Bürger kommt aus Bayern. dort können zukünftig Personen ohne Urteil nur bei einer angenommenen “drohenden Gefahr” bis an das Lebensende in Vorbeugehaft genommen werden.
Haftstrafen ohne Urteil möglich

By Photomacher Michael Förtsch (Own work) CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
Was unter “drohender Gefahr” zu verstehen ist, kann jedoch die Polizei und Justiz frei interpretieren. Die Bandbreite dürfte hier von vermuteten Anschlagsplänen bis zu einer unerwünschten Meinung reichen. Dies beschloss der bayrische Landtag am 19. Juli 2017. Alle drei Monate soll jedoch ein Richter der formhalber prüfen ob eine weitere Gefährdung vorliegt. Erfahrungsgemäß winken jedoch die Richter meistens die Anträge von Polizei und Justiz ohne Beanstandung und kritische Nachfragen durch. Hier zu sei an den Fall Gustl Mollath erinnert – als die bayrische Justiz durch Rechtsbeugung einen Bürger für mehrere Jahre in der Psychatrie verschwinden ließ. Sein Vergehen war es sich kritisch zum Filz zwischen Politik und Banken geäußert zu haben.
Von Deutschland lernen heißt Diktatur lernen
Mit dieser Regelung wird nicht nur die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten, sondern auch der Rechtsstaat in Bayern faktisch abgeschafft. Denn zukünftig kann jeder Bürger rein willkürlich in bayrischen Gefängnissen verschwinden. Denn bereit eine unerwünschte Meinung kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit die “Eliten” und deren Marionetten sein. Und nun jederzeit zu einer Inhaftierung ohne Urteil führen.