
In dieser Woche verabschedete der Bundestag mehrere Gesetze die zu einer massiven Ausweitung der Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch staatliche Stellen führen. Zukünftig kann der sogenannte Staats- bzw Bundestrojaner nicht nur in Fällen von Terrorverdacht sondern bei auch fast allen Fällen von Alltags- und Kleinkriminalität eingesetzt werden.
Computer- und Rechtsexperten sehen diese Ausweitung sehr kritisch. Da das Bundesverfassungsgericht 2009 den Einsatz des Bundestrojaners nur erlaubt hat
wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Ob dies noch für die beschlossene Ausweitung gilt darf bezweifelt werden.
Aus technischer Sicht ist die Problematik nicht weniger erschreckend – denn um den Bundestrojaner einsetzen zu können muss der Staat Sicherheitslücken ausnutzen und/oder diese in Hard- und Softwäre einführen. Sicherheitslücken die dann nicht nur vom Staat sondern auch von Kriminellen genutzt werden können.
Schwerer Eingriff in Grundrechte mit Mißachtung des Bundesverfassungsgericht
Die Bestrebungen der Bundesregierung, die heimliche Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die Strafprozessordnung einzuführen stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Beide Maßnahmen sind schwere Grundrechtseingriffe, die in den vergangenen zehn Jahren nicht nur die öffentliche Debatte beschäftigt haben, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht nur unter strengen Auflagen erlaubt wurden.
Es ist völlig unverständlich, dass diese umfangreichen Maßnahmen ohne öffentliche Diskussion im Eilverfahren auf ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren „draufgesattelt“ werden sollen. Sie stellen einen unverantwortlichen Eingriff dar, der es Sicherheitsbehörden ermöglicht Unternehmen und Bürger ohne ihr Wissen auszuspionieren. Angesichts des weitreichenden Eingriffs in Grundrechte und der Gefahren für die Sicherheit von Computersystemen warnen wir vor dem Einsatz der heimlichen Online-Durchsuchung.
Dirk Müller (Mr. MDax von crashkurs.com) findet dazu sehr klare und deutliche Worte.
Quelle – Youtube – Cashkurs.com
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