Kuschelurteil für verweigerte Hilfe durch Polizei

Symbolbild - Justiz
Quelle: pixabay

Johannes N. (16 Jahre) ist mit seinen Freund auf einen Skateplatz als diese von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen werden. Während der Freund bereits zusammengeschlagen wurde, kann Johannes noch mit seinem Handy die 110 wählen – doch statt einen “Freund und Helfer” erreicht Johannes nur einen miesepetrigen und lustlosen Sesselfurzer der Polizei. Der sich anscheinend einen Spaß daraus machte den Jugendlichen keine Hilfe zu schicken.

Hilfeverweigerung durch Polizei

Als ein Polizist den Notruf entgegennimmt, nennt er seinen vollen Namen. Er erklärt, wo er ist und er schildert die Situation. Heute weiß er: Er war zu höflich. Der Notrufbeamte in der Einsatzzentrale im Polizeipräsidium an der Gögginger Straße in Augsburg nahm ihn nicht ernst. Er wurde brutal verprügelt, weil die Einsatzzentrale keine Streife schickte….

Was in der Einsatzzentrale geschah kann einen nur erstaunen – denn in 10 Minuten hätte eine Streife spätestens vor Ort sein können. Statt dessen gab der Polizist dem Opfer bereits am Telefon die Schuld Opfer einer Straftat zu sein. Die Folge war das die Täter auch Johannes zusammenschlagen konnten und er schwere Verletzungen davon trug.

Sie trafen auf seinen Kopf und hörten noch nicht auf, als er zu Boden ging. Er erlitt Prellungen an Kopf und Oberkörper, hatte ein blaues Auge, diverse blaue Flecken und Schürfwunden. Wochenlang litt er unter Schmerzen

Kuschelurteil durch Justiz

Wie Hohn muss nun Johannes der weitere Verlauf der rechtlichen Aufarbeitung vorkommen – denn statt Gerechtigkeit gab es von der Justiz nur Hohn und Spott. Zuerst wollte die Staatsanwaltschaft kein Verfahren einleiten und es später bei einen Strafbefehl mit 50 Tagessätzen beruhen lassen. Selbst dies war dem Polizisten noch zu hart, so daß es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Das Urteil lautete milde 100 Tagessätze für unterlassene Hilfeleistung. Erwartungsgemäß ging der “Freund und Helfer” in Berufung und vor das Landgericht. Dort forderte die Staatsanwaltschaft nur noch milde 60 Tagessätze und das Gericht verringerte auf 50 Tagessätze. Mit härteren Konsequenzen muss er nun nicht mehr rechnen. Denn das Disziplinarverfahren dürften kaum Folgen haben, bestenfalls ein kleiner Makel in der Dienstakte dieses vorbildlichen Polizisten.

Auch den Angreifern wurde die milde der deutschen Justiz zu teil – eine Woche Jugendarrest und einige Sozialstunden fand das zuständige Jugendgericht für ausreichend.

Der Richter hoffte mit seinem Kuschelurteil das Vertrauen von Johannes in den Rechtsstaat wieder hergestellt zu haben. Die Hoffnung dürfte nicht sehr groß sein, denn anscheinend hackt auch im Rechtsstaat einer Krähe keiner anderen das Auge aus.

Zitate von – Augsburger Allgemeine