“Frei, sozial und souverän” in Berlin

Kundgebung und Demonstration

Am Samstag den 20. Mai 2017 rief das Bündnis “Hand in Hand” in Berlin zu einer Demonstration unter dem Motto “frei, sozial und souverän” auf. Unterstützt wurde der Aufruf u.a. von “Thügida”. Redner und Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland (u.a. Bärgida, Bürgerbündnis Havelland aus Rathenow). Die Redebeiträge wiesen eine hohe Qualität auf und zeigten eine große Themenbreite und umfassten aktuelle Fehlentwicklung der Asylpolitik, soziale Mißstände und Repression gegen politische Aktivisten. Die disziplinierte Demonstration führte durch Charlottenburg und verlief ohne Zwischenfälle. Die Reaktion der Passanten war gemischt und reichte von Ablehnung bis Zustimmung.

Impressionen der Demonstration

Für Überraschung und Freude sorgte die Initiative “Ein Volk hilft sich selbst” als es eine Sachspende überreichte. Gespendet wurden u.a. Tierfutter, Babynahrung und -spielzeug, welche von “Hand in Hand” an bedürftige Landsleute und Obdachlose verteilt werden werden.

Spenden von “Ein Volk hilft sich selbst

Gegenprotest

Zu Gegenprotest rief das linke Bündnis NoBärgida auf. Dieses konnte jedoch nur wenige Teilnehmer für ihre Kundgebung mobilisieren. Teilweise gelang es den Gegenprotestlern die Demostrecke mitzulaufen.

Gegenprotest

Fragwürdiges Verhalten der Polizei

Die Polizei zeigte am Samstag ein hohes Maas an Neutralität, denn fragwürdige Massnahmen gab es gegen Teilnehmer der Demonstration und des Gegenprotestes. So wurden pauschal alle Fahnen und Transparente der Teilnehmer von “Hand in Hand” einer repressiven Vorkontrolle unterzogen und ohne Begründung mehrere Teilnehmergruppen pauschal gefilzt – einer Leibesvisitation wie sie sonst bei Tatverdächtigen und Schwerkriminellen ist. Der Ausbildungsstand der Polizei scheint doch sehr niedrig zu sein – denn solche anlasslosen Vorkontrollen und repressiven Massnahmen wurden schon mehrfach in Gerichtsverfahren (inkl. Bundesverfassungsgericht) für unrechtmäßig und als grundgesetzwidrig eingestuft, da diese Bürger als Demonstrationsteilnehmer kriminalisieren würde.

Ein Jugendlicher wurde wegen zweier harmloser Aufkleber in seiner Hosentasche in Gewahrsam genohmen und fast zwei Stunden fest gehalten. Durch diese Massnahme wurde er an einer Teilnahme der Auftaktkundgebung gehindert, nur dem Einsatz des Anwaltes Lorek war es zu verdanken das der Jugendliche nicht noch länger in Gewahrsam verbleiben musste. Herr Lorekt zeigte sich sehr erstaunt über die offensichtliche Mißachtung der Grundrechte des Jugendlichen durch die Berliner Polizei. Einem anderen Teilnehmer wurde es verboten eine Fahne mit dem Slogan “Deutschland unsere Heimat” zu zeigen. Gegen David Köckert wurde für die Verwendung des Begriffs “Kinderfickerpartei” ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Fahnengenehmigung durch Polizei

Auch bei den Gegendemonstranten schien die Polizei auch eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung an den Tag gelegt zu haben. So erteilte die Polizei u.a. anscheinend pauschal und mit der Gießkanne Platzverweise für den gesamten Bereich rund um die Kundgebungsstrecke und drohte diese mit Zwangsmassnahmen durchzusetzen.

fragwürdige Platzverweise der Berliner Polizei

Videobeiträge (inkl. Reden)

Fotos von fotohain.de