
Vor wenigen Tagen verabschiedete die Bundesregierung das ” Netzwerkdurchsetzungsgesetz” ein um sogenannte Fakenews zu bekämpfen. Kritiker dieses Gesetzeswerkes bemängeln seine Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit in Deutschland. Als Begründung nannte Heiko Maas die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten im Internet.
Dass über die Erfahrungen amerikanischer Politiker im US-Wahlkampf hinaus auch in Deutschland die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten an Bedeutung gewonnen hat, lässt sich schon anhand der allgemeinen Presseberichterstattung der vergangenen Monate nachvollziehen.
Sprecherin von Justizminister Maas (SPD)
Ausf Nachfrage des Onlinemagazins Golem erklärte das Bundesinnenministerium, daß ihm jedoch keinerlei strafbare Falschnachrichten bekannt sind.
Es gibt keine strafbaren Falschnachrichten und doch muss ein Gesetz dagegen erlassen werden? Oder steckt etwas anderes dahinter? Denn bereits heute sind wie Verleumdung, Volkverhetzung, Beleidigung usw. strafbar und werden von der Justiz auch im Internet geahndet und verfolgt. Durch dieses Gesetzeswerk wird jedoch ein neues Instrument eingefügt – Betreiber wie Facebook, Google, Forenbetreiber usw. werden dazu verpflichtet Zensurstellen einzurichten um möglicherweise strafbare Inhalte zu sperren oder zu löschen. Ein mehr als fragwürdiges Instrument, da nun nicht mehr ein ordentliches Gericht über die Zulässigkeit von Meinungsäusserungen und Inhalten entscheiden soll wie es im Grundgesetz vorgesehen ist sondern eine nichtstaatliche Institution.
Äusserungen von Politik und linken Organisationen lassen übles befürchten – denn oft kritisieren diese das Facebook&Co zu wenig gegen Inhalte unternehmen die sich kritisch mit dem Missbrauch des Asylrechts zum Zwecke der Massenzuwanderung, EU, Genderpolitik, Islamisierung und anderen linken Projekten auseinandersetzen. Oft überziehen linke Aktivisten unliebsame Bürger mit Anzeigen wegen angeblicher Volkserhetzung und ähnlichen Gummiparagraphen – Anzeigen die jedoch mangels strafbarer Inhalte in schöner Regelmäßigkeit eingestellt werden. Miut dem neuen Gesetz wird jedoch ein rechtstaatliches Verfahren ausgeschaltet und zukünftig die Betreiber verpflichtet in vorauseilenden Gehorsam zu löschen.
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